Roller- und Motorradführerschein
A | A1 | A2 | AM
Der Motorradführerschein
Der direkte Einstieg in die Klasse A darf erst im Alter von 24 Jahren erfolgen. Diese Krads unterliegen keinen weiteren Beschränkungen. Ebenfalls zu dieser Klasse gehören alle dreirädrigen Kfz, welche mehr als 15 KW (ca. 20 PS) Leistung aufweisen.
Mit erteilt werden AM, A1 und A2.
Der kleine Motorradführerschein
Die Kfz der Klasse A1 sind Leichtkrafträder. Hier ist das Einstiegsalter 16 Jahre. Diese Fahrzeuge sind auf eine Motorgröße von 125 ccm begrenzt und dürfen nicht mehr als 11 KW (ca. 15 PS) Leistung haben. Da neben wird ebenfalls das Verhältnis von Leitung zu Gewicht begrenzt. Hier darf nicht mehr als 0,1 KW pro kg Gewicht zur Verfügung stehen. Auch hier sind dreirädrige Kfz mit eingeschlossen. Diese dürfen nicht mehr als 15 KW (ca. 20 PS) leisten.
Die Führerscheinklasse AM wird mit erteilt.
Der große Motorradführerschein
Die Kfz der Klasse A2 sind die typischen Krads. Sie sind in der Größe des Motors nicht beschränkt. Das Einstiegsalter liegt hier bei 18 Jahren. Deshalb gibt es hier eine Leistungsbegrenzung von 35 KW (ca. 48 PS). Auch hier wurde eine Leitungs - Gewichts Grenze eingeführt. Mehr als 0,2 KW pro kg Gewicht sind nicht erlaubt.
Mit erteilt werden AM und A1.
Der Rollerführerschein
Der typische Roller ist ein Kleinkraftrad, das in der Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist. Dabei darf der Motor nicht mehr als 50 ccm aufweisen. Das Einstiegsalter in diese Klasse ist 15 Jahre. Im Fall von Elektromotoren ist die maximale Leistung auf 4 KW (ca. 5 PS) begrenzt. Zu dieser Führerscheinklasse zählen ebenfalls 3 - und 4 - rädrige Leichtkraftfahrzeuge, wie beispielsweise Quads. Für dieses Kfz gelten die selben Begrenzungen. Zusätzlich darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.